In der CDU hat es mal wieder einen Wertekongress [1] gegeben. Wurde 2006 [2] noch das christliche Menschbild hevorgehoben, kommt dieses jetzt wohl richtig zum Zuge, wie sich aus Äußergunen von Wolfgang Schäubles (CDU) ergibt.
Im Rahmen des Kongresses, zu dem er als Referent („Was unsere Gesellschaft zusammenhält— Politik und Werte im 21. Jahrhundert“ [1]) geladen war, äußerte er neben dem altbekannten Unsinn „Das Internet könne kein rechtsfreier Raum sein“ (eine insbesondere von einem Dr. jur. merkwürdige Aussage, denn als Solcher müßte er wissen, daß es in der Gültigkeit von Gesetzen keinen Unterschied zwischen offline und onlie gibt) äußerte er eine weitere, an Engstirnigkeit kaum zu überbietende Meinung:
„Kultur wie Marktwirtschaft gehen nicht ohne den Schutz geistigen Eigentums“
Ihm scheint vollkommen entgangen zu sein, daß es Kultur und Marktwirtschaft deutlich länger gibt, als das derzeitige Konstrukt der geistigen Eigentumsrechte. Ein ganzer Wirtschaftszweig lebt heute davon, Menschenmengen zu den Hinterlassenschaften vergangener Kulturen zu schaffen. Auch damals gab es schon Kunst, Literatur und Musik, alles ohne den Schutz des geistigen Eigentums.
Das er für mehr Videoüberwachung ist, dürfte auch niemanden mehr überraschen, auch wenn die Frage offen bleibt, was der Nutzen sein soll. Im Lande Orwell, vormals Großbritannien, haben Untersuchungen gezeigt, daß mehr Videoüberwachung nicht automatisch zu weniger Kriminalität führt. Auch bei den aktuellen Fälle der Schläger in öffentlichen Verkehrsmitteln hätte mehr Videoüberwachung nichts gebracht. Einserseits wurden die Täter auch ohne Kameraüberwachung dingfest gemacht, andererseits haben bei nicht wenigen Vorfällen etliche Leute zugesehen wie ein Fahrgast verprügelt bzw. zu Tode geprügelt wurde ohne helfend einzugreifen.
Wirklich neu ist allerdings, daß Schäuble den Kritikern des Zugangserschwerungsgesetzes („Stoppschild“) indirekt recht gibt, daß es beim Durchpeitschen des Gesetzes gar nicht um Kindesmißbrauch ging, sondern darum, sich im Wahlkampf von anderen Parteien inhaltlich abzugrenzen. Er gibt also unumwunden zu, die Emotionen die Kindesmißbrauch auslöst, als wahlkampftaktisches Manöver benutzt zu haben.[3, 4]
Der Minister gab handwerkliche Fehler beim sogenannten Zugangserschwerungsgesetz für Stoppschilder im Internet zu. Das Gesetz zum Schutz vor Kinderpornografie sei im Endspurt des Wahlkampfes auch deshalb entstanden, um die CDU gegenüber anderen Parteien abzusetzen.
Das einzige, was mir dazu noch einfällt: Widerliches Pack! Was für Werte sollen das eigentlich sein, wo auf dem Rücken von vergewaltigten Kindern auf Stimmenfang gegangen wird?
Und die Clowns von der SPD sind der CDU reihenweise auf den Leim gegangen, als sie — teilweise sogar wider besserem Wissen — für das Gesetz gestimmt haben, wie das Beispiel von Lothar Binding deutlich zeigt.[7]
Abgesehen von dem ekelhaften Verhalten der CDU, dürften viele Einrichtungen mit dem Resultat — den geschaffenen Grundlagen für eine Zensurinfrastruktur — durchaus zufrieden sein, denn die Forderungen nach Zensur des Netzes gibt es schon schon seit Jahten. [8]
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Der Bundestagsabgeordnete Lother Binding (SPD) hat sich bei einem Wahlkampfauftritt vor Schülern zu den Internetsperren geäußert:
Kurfürst-Friedrich-Gymnasium, 13.45 Uhr: Fast eine Zusammenfassung der beiden vorangegangenen Diskussionsrunden, diesmal vor rund 300 Schülern. Es geht wieder um Rüstung und um Afghanistan. Dann steht ein Schüler im "Piraten-Partei"-T-Shirt auf und fragt Binding nach dem Gesetz zu den Internetsperren gegen kinderpornografische Seiten. Und der SPD-Mann gibt eine erstaunliche Antwort: "Die Sperren sind unwirksam." Trotzdem hat er dafür gestimmt. "Es gab ein psychologisches Problem. Hätten wir nichts gemacht, hätten viele Leute denken können, dass wir Kinderpornografie unterstützen."
Man muß sich wirklich klar machen, was der Mann hier gesagt hat. Er gibt zu, einem Gesetzentwurf zugestimmt zu haben, welcher weder sein Ziel erreicht (Sperrrung kinderpornografischer Internetseiten), noch eine Hilfe für mißbrauchte Kinder darstellt. Vermutlich wird dieses Gesetz genau den gegenteiligen Effekt haben. Rückgratloser kann ein Mensch wohl kaum agieren. Bei wieviel anderen Gesetzten hat er ebenfalls diese Geisteshaltung bei seinem Abstimmungsverhalten an den Tag gelegt? Im Grunde genommen handelt er weitaus schlimmer als eine Frau von der Leyen (Zensursula), die — ich unterstelle dies jetzt einmal — anscheinend von der Wirksamkeit ihrer Maßnahmen zutiefst überzeugt ist.
Dumm aber ehrlich könnte das Fazit lauten, aber die Frage die sich auftut lautet, wieviele seiner Abgeordnetenkollegen (aller Fraktionen) haben aus denselben Motiven gehandelt bzw. handeln wie er? Ich fürchte einige, wenn man sich die verabschiedeten Gesetze der letzen Jahre so ansieht. Menschen wie er, die eine kritische Hinterfragung von Gesetzesinitiativen und ein daraus abgeleitetes Abstimmungsverhalten nicht zu Stande bringen, sind nicht nur als Volksvertreter gänzlich ungeeignet, sondern als Führungskräfte überhaupt. Verantwortungsvolles Handeln sieht anders aus, ganz anders.
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Auf Abgeordnetenwtach läßt uns Ursula von der Leyen mal wieder mit einer beachtenswerten Aussage an Ihrer Gedankenwelt teilhaben:
Die berechtigte Frage eines Bürgers...
in einer früheren Antwort auf dieser Plattform betonen Sie, dass nur Seiten mit Kinderpornographischen Inhalten oder welche, die auf solche verweisen gesperrt werden sollen.
Mir stellt sich die Frage, warum letztere gesperrt werden sollen. Angenommen, die Linkliste wäre noch erreichbar, die dort verlinkten Seiten dann aber gesperrt. Damit wäre der Schutz der Kinder doch nicht weniger gewährleistet als wenn man die Linkliste noch mitsperrt oder sehen Sie das anders?
[...]
Gibt es deshalb Pläne, zwei verschiedene Stoppschilder einzuführen?
Eins für kinderpornographische Seiten und ein anderes für Linklisten.
wird von Fr. Dr. Ursula von der Leyen wie folgt beantwortet:
[...] eine zusätzliche Sperre der Linklisten ist nicht erforderlich. Die Liste, auf dessen Grundlage die Sperrung erfolgt, wird der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht. Das Kinderpornografiebekämpfungsgesetz regelt ganz klar, dass die Sperrliste oder Teile daraus nicht an die Öffentlichkeit gelangen und von Personen, die am Abruf von kinderpornografischen Seiten interessiert sind, nicht als Quelle missbraucht werden. Die betroffenen Zugangsvermittler werden sogar gesetzlich verpflichtet, die Liste gegen Kenntnisnahme durch Dritte zu sichern.
Handelt ein Zugangsvermittler ordnungswidrig und sichert die Liste nicht, nicht richtig oder nicht vollständig, kann gegen ihn eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Wichtig ist hier aber auch hinzuzufügen, dass die täglich neu aktualisierte Liste von einem unabhängigen Kontrollgremenium regelmäßig auf ihre Richtigkeit hin überprüft wird, um sicherzustellen, dass ausschließlich kinderpornographische Seiten nach dem Straftatbestand § 184b StGB gesperrt werden.
Mit der Aussage „...gesetz regelt ganz klar, dass die Sperrliste oder Teile daraus nicht an die Öffentlichkeit gelangen“ wissen wir es nun ganz genau: Etwas was verboten ist passiert auch nicht! Wie schön, dann kann man sich ja die Ausgaben für die Polizei überhaupt sparen. Abgesehen davon, daß im Gesetz gar keine Maßnahmen stehen wie eine Veröffentlichung zu verhindern ist, scheint Zensursula unter Realitätsverlust zu leiden, denn selbst ein Bußgeld von bis zu 50.000 € könnte manch ein Dienstleister aus der Portokasse bezahlen, wenn eine Veröffentlichung in seinem Interesse liegt. Was für ein Zeug wird eigentlich im Regierunsgviertel geraucht?
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Es ist immer wieder erstaunlich wie schnell die Zeit vergeht. Man wacht auf und schwupps sind zehn Jahre vergangen. Verkündet doch heute die Familienminsterin Ursula von der Leyen (CDU) in einem Interview [1], daß auch über Kinderpornografie hinausgehende Internetsperren geredet werden müsse:
abendblatt.de: Sie argumentieren, Grundregeln unserer Gesellschaft müssten online wie offline gelten. Warum sperren Sie dann nicht auch Internetseiten, die Nazipropaganda verbreiten oder Gewalt gegen Frauen verherrlichen?
Von der Leyen: Mir geht es jetzt um den Kampf gegen die ungehinderte Verbreitung von Bildern vergewaltigter Kinder. Der Straftatbestand Kinderpornografie ist klar abgrenzbar. Doch wir werden weiter Diskussionen führen, wie wir Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet im richtigen Maß erhalten. Sonst droht das großartige Internet ein rechtsfreier Chaosraum zu werden, in dem man hemmungslos mobben, beleidigen und betrügen kann. Wo die Würde eines anderen verletzt wird, endet die eigene Freiheit. Welche Schritte für den Schutz dieser Grenzen notwendig sind, ist Teil einer unverzichtbaren Debatte, um die die Gesellschaft nicht herumkommt.
Nicht das es irgendjemand geahnt hätte, daß es nicht nur um weitergehende Sperren geht, sondern auch um den Aufbau einer regelrechten Zensurinfrastruktur. Nein, geahnt hat das niemand, alle haben es nur gewusst! Außer Frau Minister natürlich, denn wie sagte sie noch im Mai [2, 3]:
Von der Leyen hält die Kritik für unbegründet. „Es geht uns ausschließlich darum, Kinderpornografie zu bekämpfen“, sagte von der Leyen der WELT. "Sollte in zehn Jahren eine andere Regierung etwas anderes als Kinderpornografie sperren wollen, muss sie ein neues Gesetzgebungsverfahren anstrengen mit Kabinettsentscheidungen, Anhörungen, Lesungen, Petitionen und allem, was dazugehört."
Nun gut, jetzt ist wenisgtens auch offiziell raus oder tun wir alle Zensursula nur Unrecht? Ist sie vielleicht ein inoffizieller Mitarbeiter — IM Celler Loch — der Piratenpartei? Ein bessere Wahlwerbung kann man sich doch für die Pirtatenpartei gar nicht wünschen.
Obwohl, schon im Juni war in der CDU aus dem ausschließlich schon ein erstmal ausschließlich geworden [4]:
Bei der Union stoßen die Äußerungen von Wiefelspütz auf wenig Gegenliebe. Der CDU-Abgeordnete Laurenz Meyer sagte dem Blatt: „Es geht uns ausschließlich um Kinderpornografie.“ Sein Fraktionskollege Wolfgang Bosbach (CDU) sagte: „Ich halte es für richtig, sich erstmal nur mit dem Thema Kinderpornografie zu befassen, damit die öffentliche Debatte nicht in eine Schieflage gerät.“
Aber nocheinmal zurück zu Zensursulas neuestem Streich. Was steht uns also bevor, wenn die CDU am 27.09.2009 wieder eine relevante Beteiligung an der Regierung haben sollte? Zunächst natürlich eine „Diskussion“ über weitere Sperren. Allerdings versteht Zensursula unter „Diskussion“ eher einen Monolog darüber, was zu geschehen hat: Mein Wille geschehe!
abendblatt.de: Diese Debatte hat bereits eine neue politische Kraft hervorgebracht. Haben Sie die Sorge, dass die Piratenpartei auch für junge Unionswähler eine große Anziehungskraft entwickelt?
Von der Leyen: Überhaupt nicht. Aber ich finde es toll, dass diese jungen Menschen sich politisch engagieren, sich einmischen und mitmachen. Das ist der Anfang dafür, dass man auf eine jugendlich-forsche Art über den richtigen Weg ringt. Wenn ich die jungen Menschen aber frage, was sie vorschlagen, wenn die Server, die die Kinderpornografie verbreiten, unerreichbar für die Strafverfolgungsbehörden in fernen Ländern stehen, dann wissen sie auch keine Lösung. An diesem Punkt kann ein Staat aber nicht stehen bleiben, sondern die Gesellschaft muss miteinander einen Ausweg finden.
Die Antwort zeigt recht deutlich, daß Zensursula die Einwände nicht Ernst nimmt. Für sie sind das alles nur junge Leute die erste Demokratieerfahrungen sammeln, sozusagen erstmal nur üben. Ihr scheint nicht klar zu sein, daß sich im Fahrwasser der Piratenpartei durchaus auch 30 und über 40jährige befinden, technikerfahrene Menschen eben, denen man nicht mehr unbedingt pauschal jungendlichen Überschwang vorwerfen kann. Trotz des beachtlichen Zulaufes in diesem Jahr, würden sich wohl noch mehr Menschen für die Piratenpartei erwärmen können, wenn sie nicht nur eine Quasi-Ein-Thema-Partei wäre, aber mit zunehmenden Bekanntheitsgrad kann sich dies auch recht schnell ändern. Allerdings muß potentiellen Wählern auch klar sein, daß Freiheit und Bürgerrechte zu den Fundamenten gehören ohne die Vieles nicht besser werden kann.
Das Meinungsfreiheit zunächst einmal die Meinung der Andersdenkenden betrifft, ist noch nicht wirklich verstanden worden und wer will hier das „richtige Maß“ festlegen? Vielleicht nehmen die Regierenden Meinungsfreiheit aber auch ganz wörtlich, nämlich ein Volk frei von eigener Meinung.
Zunächst wird also die Zensurinfrastruktur am Pilotprojekt Kinderpornografie erprobt und dann nach und nach ausgeweitet. Doch wo wird die Grenze sein? Zuerst Hassseiten und Nazipropaganda, dann Pornografie allgemein und gleich dahinter antireligiöse Seiten (sind ja eigentlich schon Hassseiten, oder?). Man erinnere sich, jedes Jahr erschallt aus dem Süden Teutschlands der Ruf nach Veschärfung des Blasphemieparagrafen (wie kann man etwas lästern, was es gar nicht gibt?). Auch Verschwörungstheorien (wirklich alle nur unhaltbare Theorien?) sind sicherlich nicht im Sinne der Regierung. Nicht zu vergessen Berichte und Fotos über Einsätze von Polizei und — Schäuble: wir brauchen die Bundeswehr im Inneren — Streitkräften. Auch alternative Medien wie Indymedia verbreiten doch sowieso nur Unruhe unter den Untertanen. Auch im Bereich des Urheberrechts eröffnet sich ein weites Feld für Sperrungen aller Art. Die Filterung von Killerspielen und deren Seiten braucht man schon fast nicht mehr zu erwähnen, so klar liegt der Fall.
Übrigens, schon jetzt vielen Dank an alle Nichtwähler, die mitverantwortlich dafür sind, daß das schwarze Gesindel aus CDU und CSU weiter regieren kann. Um Himmels Willen, geht wählen! Alles andere ist besser als CDU/CSU/SPD und Linke. Gönnt den Kleinen mal eine Chance!
Darüberhinaus darf nicht vergessen werden, daß die 150%igen auf jeden Fall wählen gehen werden, das bedeutet aber auch, je geringer die Wahlbetreiligung ist, desto radilkalere Kräfte bekommen Oberwasser, und die Portion religiösen Eifers in den Unionsparteien sollte man nicht unterschätzen.
Nachtrag (03.08.2009):
Inzwischen läßt Fr. von der Leyen dem Volke über ihren Sprecher verlauten, daß sie immer nur noch Sperren gegen Kinderpornografie befürwortet. [5]
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Unter der Überschrift „So kann’s gehen“ hat Udo Vetters Lawblog eine Leseempfehlung ausgesprochen. Die Leseempfehlung bezieht sich auf die Wirkung des Zugangserschwernisgesetzes von Zensursula. Interessant und wirklich lesenswert sind nun die vielen Kommentare zu diesem Blogeintrag im Lawblog, zeigen sie doch, wieviel Verunsicherung, Angst aber auch Naivität, technisches Unverständnis und leider auch Falschheit unter vielen Surfern herrscht. Im Gegensatz zu anderen Versuchen die Wirkung des Gesetzes aufzuzeigen, ist der Versuch im lawblog wirklich gelungen, da man hier die Reaktionen der Surfer nachlesen kann. Übrigens, meine besonderen Favoriten unter die vielen Einträgen sind die Einträge Nr. 2 und, Tusch, Nr. 95. Bemerkenswert an vielen Einträgen ist jedoch, daß man sich selber nicht dafür verantwortlich hält, wenn auf einen Verweis klickt. Genau diese Verhaltensweise dürfte auch eine Mitschuld an der Verbreitung von Schadsoftware und für den Erfolg von phishing tragen. Hier zeigt sich besonders gut das Defizit des Gesetzgebers, in dem er den Benutzer der grundlegenden Funktion des WWW, die Verlinkung, kriminalisert, ohne gegen die Verusacher vorzugehen.
Das Grundproblem bleibt aber weiterhin bestehen, denn die eigentlich Verantwortlichen für dieses Gesetz in der Politik werden dadurch nicht erreicht, leider.
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Vodafone hat in seinem Blog zu den Sperrungen — die keine Sperren sind, sondern nur Zugriffserschwernisse für DAUs — Stellung genommen [1], aber in einer Form, die zeigt, daß sie die Art und Weise der Kommunikation im Internet und speziell in Blogs nicht verstanden haben:
Die Debatte zu unserer LivePK hat unter Anderem unsere Haltung zu der Zugangserschwerung von kinderpornographischen Seiten in den Mittelpunkt gerrückt. Die sexuelle Misshandlung von Säuglingen und Kindern ist eines der menschenverachtendsten Verbrechen die man sich vorstellen kann. Hierüber besteht breiter Konsens. Wir sind der Meinung, dass vor dem Hintergrund dieser extremen Natur des Kindesmissbrauchs eine ausgesprochene Sonderstellung des Themas vorliegt und entschlossenes und konsequentes Handeln erforderlich ist.
Wir haben stets betont, dass wir Internetsperren für andere Themenfelder ausschließen. Die Ausweitung von Zugangserschwerungen auf andere Inhalte lehnen wir strikt ab. Die breite Öffentliche Debatte zeigt, dass die Bevölkerung sehr sensibel für das Thema Internetzensur ist. Um langfristig zu dem Thema eine sachliche Debatte zu führen, ist es aus unserer Sicht wichtig, den Extremfall Kinderpornographie aus der Diskussion um Internetsperren als erledigt ausklammern zu können.
Ist dem tatsächlich so oder wird hier nur mal wieder Ursula von der Leyen zitiert? Nach Verwässerung des Begriffes Kinderpornografie durch die vor einiger Zeit vorgenommenen Gesetzesänderungen und die Einführung von Anscheins- und Jugendpornografie ist eben genau der angebliche Konsens gebrochen worden. Unter kinderpornografisches Material fallen inzwischen auch Inhalte an denen überhaupt keine real existierenden Kinder beteiligt sind oder waren (Geschichten, Anime, Avatare). Es wurden vom Gesetzgeber mit voller Absicht Verbrechen ohne Geschädigte geschaffen. Genau dies ist der eigentliche Skandal. Der reale, physische Mißbrauch von Kindern wurde somit vom Gesetzgeber abgewertet.
Die oft von Frau von der Leyen wiederholte Theorie des „Anfixens“ ist nicht haltbar. Jede Form von Sexualität ist eine natürliche (sic!) Veranlagung. Auch wenn es manch Einem schwerfällt, die Gesellschaft muß lernen zu akzeptieren, daß Pädophilie eine natürlich vorkommende Variante der Sexualität ist und immer sein wird. Zum Schutz der Kinder gilt es, entsprechend Veranlagten im Vorfeld Hilfestellungen zu offerieren, die sie diskriminierungsfrei in Anspruch nehmen können. Übrigens sei angemerkt, daß die meisten Mißbrauchsfälle immer noch in der eigenen Familie stattfinden. Heterosexuelle werden weder homosexuell noch pädophil durch Konsum entsprechenden Materials. Der Gedanke des „Anfixens” erinnert entfernt an die Idee evangelikaler Christen — vornehmlich aus den USA — Homosexualität heilen zu wollen, denn dort herrscht auch die Auffassung vor, daß man zu Homosexualität verleitet wird. Hätte Frau von der Leyen recht, bräuchte man Homosexuellen nur ein paar Heteropornos zu zeigen und schon wären sie hetero-angefixt. Genau dies funktioniert aber nicht. Interessanterweise haben Analysen von Sperrlisten aus anderen Ländern ergeben, daß neben anderen Inhalten eben auch Seiten mit homosexuellen Inhalten auf der Sperrliste landen und bei weitem nicht nur Seiten mit kinderpornografischen Inhalten. Warum sollte das bei uns anders sein? Auch vor dem Hintergrund von Frau von der Leyen — protestantisch, streng konservativ — ist es mehr als nur wahrscheinlich, daß hinter solchen Vorstößen eben nicht nur der reine Wunsch nach Sperrung nur von Seiten mit dargestelltem Kindesmißbrauch steht, wie auch ein konservativer Parteikollege durchblicken ließ:
[...] sich erstmal mit dem Thema Kinderpornographie befassen, damit die öffentliche Debatte nicht in eine Schieflage gerät.
Man beachte bei dieser Aussage von Wolfgang Bosbach (CDU) das kleine Wörtchen erstmal. Wie bereits im Vorfeld zum Gesetz die Diskussionen gezeigt haben, geht es eben auch um „Killerspiele“, Glücksspiele, gesetzlich verbotene Meinungen (bspw. ist die Holocaustlüge eine in Deutschland verbotene Meinung), Islamismus, Drogen und andere dem konservativen Leitbild widersprechende Sachverhalte. Auch gibt es schon seit Langem immer wieder Zensurversuche, wie bspw. die durch die Bezirksregierung Düsseldorf (Jürgen Büssow) oder von Pro-Ana-Texten, Pro-Mia-Texten und Pornoseiten. Bisher haben sich solche Maßnahmen glücklicherweise meist als relativ wirkungslos erwiesen, haben aber eben auch viel Staub aufgewirbelt. Bei der Struktur die jetzt geschaffen wird, hat Vodafone, seines Zeichens ein Telekommunikationsunternehmen, mit anderen Providern maßgeblich daran mitgewirkt, eine Infrastruktur zu schaffen, um zukünftige Sperrungen recht geräuschlos durchführen zu können. Insofern ist es infam sich jetzt als Unschuldslamm darstellen zu wollen. Gerade von einem Telekommunikationsunternehmen wird erwartet, daß es nicht einmal in die Nähe des Verdachtes von Zensur oder Abhörmaßnahmen gerät.
Diese Aussage soll wohl ein Versuch sein, zu retten was zu retten ist. Vodafone hat maßgeblich als Rädelsführer an den Sperrmaßnahmen mitgewirkt, deren Ergebnis nun in geheimen Verträgen zwischen einigen Großunternehmen und dem Staat niedergelegt sind. Wenn es denn wirklich „nur“ um die bildliche Darstellung von Kindesmißbrauch ginge, bräuchte man diese Verträge nicht geheimhalten. Außerdem beruht das Sperrverfahren auf einer geheimen Liste des BKA, in die auch die Mitarbeiter der Telekommunikationsanbieter keinen Einblick haben sollen. Es ist also vollkommen egal ob Vodafone eine Interesse an der Sperrung anderer Inhalte hat oder nicht, sie sind nicht mehr Herr der Lage, denn das BKA allein entscheidet, was auf die Liste kommt. Vodafone hat geholfen die Büchse der Pandora zu öffnen!
Abgesehen davon, nichts wünscht sich wohl Vodafone sehnlicher, als die jetzt angebrochene Diskussion unterbinden zu können ;-)
Genau so löst man Probleme. Wie soll das verstanden werden? Man klammert einfach mal Streitpunkte aus um sich anderen Sperrthemen zuwenden zu können? So einfach funktioniert es im Internet leider nicht.
Der ganze Text erweckt eher den Eindruck der Hilflosigkeit. Vielleicht hat man versucht zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Zuerst ein (scheinbar) sinnvolles Projekt auf den Weg bringen und dann das Ergebnis imagefördernd unter dem Motto „Ethische Verantwortung im Kapitalismus“ präsentieren. Rein prinzipiell ist nichts gegen die Strategie tue Gutes und rede darüber zu sagen, aber dann sollte auch darüber nachgedacht worden sein, welche Folgen ein solches Projekt hat und ob die Maßnahmen angemessen und zielführend sind. Gut gemeint, ist eben noch lange nicht gut gemacht, in diesem Falle: vodafail.
Auch taugt die Pressemitteilung nicht mal als Rechtfertigung. Es wird nicht der kleinste Vesuch unternommen, zu belegen warum man die Sperrmaßnahmen, so wie sie beschlossen wurden, für sinnvoll und zielführend hält. Beispielhaft sei hier die Stellungnahme vom Provider snafu [2, 3] zu nennen, der konkret seine Auffassung darlegt, warum er die beschlossenen Maßnahmen ablehnt. Ähnliches hätte man von Vodafone von seinem Standpunkt aus erwartet, aber offensichtlich ist man an einer Diskussion nicht interessiert. Sicherlich, es gibt in diesem Falle keine rechtliche Verpflichtung für Vodafone sich (öffentlich) rechtfertigen zu müssen, aber gerade wenn man eine Kampagne zum Laufen bringt um die „Generation upload“ (nebenbeibemerkt, was sagt eigentlich die Musikindustrie zu diesem Motto?) anzusprechen, muß man auch deren Kommunikationsverhalten berücksichtigen. Kommunikation im Internet ist eben nicht mehr eindimensionl von Sender zu Empfänger(n), wenigstens diese Erkenntnis sollte doch inzwischen angekommen sein. Außerdem vergisst Vodafone, daß es im Internet eben nicht nur auf Bild-Leser sondern auch auf eine hochgradig technikaffine Population trifft, die die notwendigen technischen Kenntnisse mitbringt, sich Gehör zu verschaffen weiß und sich nicht mit dem üblichen Marketinggewäsch abspeisen läßt. So bleibt der Eindruck bestehen, als ob sich Vodafone als braver Gefolgsmann der Regierung zeigen wollte, denn vielleicht braucht man ja auch selbst mal eine Bürgschaft.
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Generation Upload meint: Endlich mal ein Unternehmen, das uns fragt! Nun gut, ihr fragt uns, wir antworten — ehrlich.
Werbung muß die Wahrheit enthalten, insbesondere dann, wenn man meint in vorauseilendem Gehorsam und ohne gesetzlichen Zwang Zensur einführen zu müssen.[2]
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Der Berliner Internet-Provider snafu von der Inter.net Germany GmbH hat heute erklärt [1], daß er bei seinen Kunden keine Zensurmaßnahmen vornehmen wird, weil er die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen für nicht zielführend hält. Auch wenn diese Aussage mehr symbolischer Natur ist, da niemand gezwungen ist (war), die voreingestellten DNS des Providers zu benutzen. Genaugenommen muß ein Provider kein DNS anbieten, denn seine Aufgabe ist es zunächst nur, einen Zugang zum Netz zur Verfügung zu stellen. Dafür wird aber kein DNS benötigt. DNS ist somit eine freiwillige (kundenfreundliche) Serviceleistung des Providers, ähnlich wie die Zurverfügungstellung von e-Mailadressen, wobei Letztere der Kundenbindung dient. Der Kunde hat bisher schon immer die Möglichkeit gehabt, ein DNS seiner Wahl zu benutzen.[2]
Dennoch ist die klare Stellungnahme des Providers ein Schritt in die richtige Richtung und es bleibt zu hoffen das Weitere folgen werden. Eine solch klare Aussage wäre auch von den großen Providen bereits im Vorfeld zu dem Sperrgesetz wünschenswert gewesen:
[...]
Unsere Meinung zu den aktuell angestrebten Maßnahmen ist:
a) Sie sind von der Art und Weise der Implementierung nicht geeignet, um sinnvoll gegen die Verbreitung oder den Konsum von Kinderpornographie vorzugehen.
Beispielsweise sind die geplanten Sperren mit einfachen technischen Mitteln umgehbar.
b) Sie stellen in der geplanten Form einen de-fakto unkontrollierbaren Zensurversuch von Internet-Inhalten dar. Durch die geforderte Geheimhaltung der Sperrlisten werden diese einer nachvollziehbaren Überprüfung entzogen.. Weiterhin ist nicht geklärt, wie verfahren wird, wenn nicht rechtskonforme Inhalte von einer Seite entfernt wurden. Hier fehlt es an einer geregelten Verfahrensweise - insbesondere an einer zeitnahen rechtsstaatlichen Prüfung durch einen Richter.
c) Sie führen zur Kriminalisierung Unschuldiger und hebeln das Prinzip der Unschuldsvermutung aus. Gelangt ein Nutzer versehentlich auf eine betroffene Seite (beispielsweise über einen Kurz-URL-Dienst, eine Spam-Mail, harmlose aber verlinkte Inhalte usw.) gerät er durch die Speicherung seiner IP-Adresse – automatisch unter Generalverdacht.
Folglich wird die Inter.net Germany GmbH keine Zensur (Seitensperrungen) bei Ihreren Kunden vornehmen (vgl. dazu: „Unser Fazit“).
[...]
Unser Fazit:
Blinder Aktionismus hilft bei der angesprochen Problematik nicht. Wir fordern statt einem überzogenen Vorgehen, ein rechtlich und auch verfassungsgemäß abgesichertes Vorgehen. Dies bedingt eine verbindliche Gesetzgebung und Rechtsprechung. Eine Zensur insbesondere ohne richterliche Überprüfung ist unseres Erachtens nicht mit dem Grundgesetz Artikel 5 Absatz 1 vereinbar. Es kann nicht sein, daß alleine das Bundeskriminalamt eine geheime Liste vermeintlich krimineller Seiten erstellt, welche dann durch die Provider zu sperren sind. Da diese Kataloglisten geheim sind, ist hier der Öffentlichkeit, die Kontrolle über die Rechtmäßigkeit der Sperrungen entzogen. Somit sind es dann gerade die staatlichen Behörden, die ohne jedwede Kontrolle zensieren können. Gerade dadurch ist natürlich nicht zu verhindern, daß auch andere Inhalte der Zensur anheim fallen. Bei solch einer Vorgehensweise bleiben jedoch die Server, auf denen Kinderpornos tatsächlich liegen, unangetastet (nur der Zugang wird „erschwert“ nicht aber die verwerflichen Inhalte gelöscht). Auch die personenbezogene Datenspeicherung, nur auf einen nicht zweifelsfreien Verdacht hin, stellt unseres Erachtens nach, einen groben Verstoß gegen den Datenschutz dar und öffnet wiederum jedem Mißbrauch das Tor. Auch die ungeheuerliche Pauschalisierung der Bundesregierung ist an Polemik nicht zu überbieten. Jeder auch noch so berechtigte Einwand an der getroffenen Vorgehensweise wird abgeschmettert. Er wird damit erschlagen, daß jede Kritik an den halbherzigen, löcherigen, wenig fundierten und vermeintlich auch relativ unwirksamen Maßnahmen - einer Zustimmung und Billigung zur Kinderpornographie gleichkommt. Diese pauschalisierte Stigmatisierung der Provider ist nicht nutzbringend und wir distanzieren uns ausdrücklich von diesem Vorwurf.
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In der heutigen Plenarsitzung hat der Bundesrat den Gesetzentwurf [1, 2] für Websperren im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie beschlossen. Den betroffenen Kindern nützt es gar nichts, die Bilder bleiben weiter im Netz (weil die Sperre eben nichts sperrt, daher trifft es der Ausdruck Zugangserschwernisgesetz etwas besser), aber Deutschland hat jetzt endgültig die rechtliche Grundlage für die Schaffung einer umfassenden Zensurinfrastruktur gelegt. Allerdings kann jetzt eine Verfassungsklage eingereicht werden. Bei der ganzen Diskussion darf nicht vergessen werden, daß es in Deutschland schon lange versteckte Zensur gibt, nur nennt es sich euphemistisch Jugendschutz und wird durch die BPjM verantwortet. Allein das BPjM-Modul umfasst 50.000 Einträge, die von den deutschen Ablegern der Suchmaschinen nicht angezeigt werden. Auf <http://www.chillingeffects.org> läßt sich dies (noch) sehr schön zeigen.
<http://www.chillingeffects.org/search-comparator/search.php?se=google.de&q1=site:rotten.com>:
Google.DE: „Es wurden keine mit Ihrer Suchanfrage - site:rotten.com - übereinstimmenden Dokumente gefunden.“
Google.com: „ungefähr 9.250“
Für den Suchbegriff nach der Webseite <http://WWW.Rotten.com> werden also in DE gar keine Ergebnisse ausgegeben, was einen aufmerksamen Beobachter noch stutzig machen sollte. Außerdem weist Google (noch) daraufhin, daß aus Rechtsgründen 559 Einträge entfernt wurden. Bei anderen Suchbegriffen (Nazi+Lauck, Auschwitz+Lüge, etc.) wird die Sache subtiler, wenn in den Ergebnislisten einzelne Fundstellen unterdrückt werden.
Forderungen zur Ausdehung der Websperren über Kinderpornografie hinaus werden bereits seit Wochen von verschiedenen Seiten (Musikindustrie, Zentralrat der Juden, Zentralrat der Sinti und Roma, Politiker zur Sperrung von Bombenbauanleitungen, Downloads, Hass-Propaganda etc.) immer wieder laut geäußert. Stellvertretend für die Gesinnung der Politiker steht eine Äußerung von Wolfgang Bosbach:
[...] sich erstmal mit dem Thema Kinderpornographie befassen, damit die öffentliche Debatte nicht in eine Schieflage gerät.
Man muß hier Bosbach in gewisser Weise zustimmen, taktisch wäre es wohl durchaus klüger gewesen wirklich nur über Kinderpornografie zu reden, das Gesetz zu beschliessen und dann hinterher die Liste zu erweitern. Anscheinend fühlt man sich sehr sicher.
Jetzt gibt es jedenfalls eine handfeste gesetzliche Grundlage auf der die Zensurbefürworter aufbauen können. Zunächst wird es aber wohl ab 1. August interessant, wenn die ersten Stoppseiten installiert werden. Wann taucht die Liste der gesperrten Seiten auf? Wieviele und vor allen Dingen welche Seiten wird sie umfassen? Viele Blogs — dieses eingeschlossen —, nehmen sachdienliche Hinweise zu Stoppseiten gern entgegen. Eine Übersicht zu den bisherigen Stoppseiten findet sich im Scusiblog.[3] Zunächst sollten aber möglichst viele Webseitenbetreiber ein Zeichen setzen und regierungsnahen Organisationen den Zugriff auf ihre Webseite entziehen. Eine detailierte Anleitung findet sich in diesem Blog unter <http://globenaut.blogspot.com/2009/06/zensur-den-zensoren.html> Und natürlich sollte jeder wissen wie man die DNS-Einstellungen seines Computers ändert.[4]
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Wer bisher noch nicht die Unsinnigkeit dieses von der Famileinministerin Ursula von der Leyen geplanten Gesetzes verstanden hat, muß sich einfach nur seine reale Wirkung vor Augen führen: http://tinyurl.com/c8yyqr
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Die Familienministerin Ursula von der Leyen hat die erste Etappe bei ihren Aktivitäten zur Errichtung einer Zensurinfrastruktur in Deutschland erreicht: Gestern haben fünf große Internetprovider entsprechende Verträge mit dem BKA unterzeichnet. Dies sind im Einzelnen:
Über Sinn und Unsinn dieser Maßnahme ist schon viel gesagt worden und soll an dieser Stelle nicht nocheinmal wiederholt werden. Für den Kunden stellt sich zunächst die Frage, ob derzeit ein Wechsel des Providers lohnt. Vermutlich hat es keinen großen Sinn jetzt an dieser Stelle ein Zeichen in Form einer Kündigung setzten zu wollen, denn Frau von der Leyen ist noch nicht am Ziel ihrer Wünsche, einem Gesetz. Für sie sind diese Verträge nur ein erster schneller Schritt und so wie es momentan aussieht wird dieses Gesetz wohl auch kommen. Die Unionsparteien CDU/CSU sind sowieso für eine stärkere Kontrolle des Internets und die SPD stimmt selbstverständlich mit Bauchschmerzen — wie immer — zu. Wer also jetzt zu einem anderen, womöglich teureren, Provider wechselt, steht in ein paar Monaten ebenfalls vor dem Stoppschild, hat aber dafür Mehrausgaben.
Mehrausgaben ist auch das Stichwort für einen anderen Sachverhalt. Ungeklärt ist bisher die Frage warum die Provider diese Verträge überhaupt unterzeichnet haben, denn der Aufbau der Struktur ist mit nicht zu vernachlässigenden Kosten verbunden (abgesehen von nicht in allen Einzelheiten kalkulierbaren Risiken für die Netzfunktionalität, da es sich um einen ernsten Eingriff in das DNS handelt). Als äußerst unwahrscheinlich kann wohl gelten, daß die Provider mitten in der Krise plötzlich meinen in ihre ethische Verantwortung investieren zu müssen, bevor überhaupt klar ist, ob es sich hier nicht um massive, grundgesetzwidrige Grundrechtseingriffe handelt. Welches Druckmittel wurde also von politischer Seite benutzt um die Provider zu einer Unterschrift unter einen für sie nachteiligen Vertrag (arbeitsaufwändig, kostenträchtig, Negativwerbung) zu bewegen? Bei der Deutschen Telekom als Staatsbetrieb auf Aktien ist dies noch nachvollziehbar, nicht aber bei den anderen Providern. Warum also warten sie nicht einfach ab, bis ein Gesetz ordnungsgemäß verabschiedet ist und somit klare Bedingungen für alle und auch Rechtssicherheit bestehen? Immerhin ist das Verfahren aus rechtsstaatlicher Sicht (geheime, in die Grundrechte der Bürger eingreifende Verträge zwischen einer Behörde und privaten Unternehmen) mehr als nur zweifelhaft, zumal auch nicht kontrollierbar ist, was gesperrt wird, da die Sperrliste ebenfalls als Geheimsache deklariert ist (auch wenn sie demnächst im Internet nachzulesen sein wird).
Eventuell könnte versucht worden sein, die Provider für die Verbreitung von Kinderpornografie haftbar zu machen, ähnlich wie bereits 1996 bei der (versuchten) Sperrung der Zeitschrift „Radikal“ auf den niederländischen Servern http://www.xs4all.nl und www.serve.com. Die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft lauteten damals:
Vielleicht erschien die technische Seite weniger problematisch und man scheute kostenintensive juristische Auseinandersetzungen mit dem Staat als Gegner, die immer mit einem ungewissen Ausgang behaftet sind.
Desweiteren ergeben sich aus diesen zweifelhaften, geheimen Verträgen weitere Fragen: Handelt es sich hierbei um einen Präzedenzfall oder existieren bereits auf anderen Gebieten mit anderen Vertragspartnern derartige Vertragskonstruktionen die wirklich geheim geblieben sind? Ist die Idee der Verträge also wirklich neu?
Nachtrag:
Eine Übersichtsliste zum Verhalten der Provider bzgl. der Sperren ist unter http://www.Zensurprovider.de zu finden.
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