Unter der Überschrift „So kann’s gehen“ hat Udo Vetters Lawblog eine Leseempfehlung ausgesprochen. Die Leseempfehlung bezieht sich auf die Wirkung des Zugangserschwernisgesetzes von Zensursula. Interessant und wirklich lesenswert sind nun die vielen Kommentare zu diesem Blogeintrag im Lawblog, zeigen sie doch, wieviel Verunsicherung, Angst aber auch Naivität, technisches Unverständnis und leider auch Falschheit unter vielen Surfern herrscht. Im Gegensatz zu anderen Versuchen die Wirkung des Gesetzes aufzuzeigen, ist der Versuch im lawblog wirklich gelungen, da man hier die Reaktionen der Surfer nachlesen kann. Übrigens, meine besonderen Favoriten unter die vielen Einträgen sind die Einträge Nr. 2 und, Tusch, Nr. 95. Bemerkenswert an vielen Einträgen ist jedoch, daß man sich selber nicht dafür verantwortlich hält, wenn auf einen Verweis klickt. Genau diese Verhaltensweise dürfte auch eine Mitschuld an der Verbreitung von Schadsoftware und für den Erfolg von phishing tragen. Hier zeigt sich besonders gut das Defizit des Gesetzgebers, in dem er den Benutzer der grundlegenden Funktion des WWW, die Verlinkung, kriminalisert, ohne gegen die Verusacher vorzugehen.
Das Grundproblem bleibt aber weiterhin bestehen, denn die eigentlich Verantwortlichen für dieses Gesetz in der Politik werden dadurch nicht erreicht, leider.
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