Globenaut

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Hüter der Verfassung als Verfassungsfeind

von Globenaut am 7.9.09

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts Michael Bertrams von NRW hat in einem Vortrag eine äußerst merkwürdige Auffassung von unserem Staatswesen erkennen lassen. Vielleicht sollte er mal wieder einen Blick in das Grundgesetz werfen und dann seinen Vortrag nochmal überarbeiten.

Teile des islamischen Gesetzes sind nicht mit den Grundwerten der deutschen Verfassung vereinbar. Dies erklärte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, am Mittwoch bei einem Vortrag in Münster. Gleichzeitig rief er die Kirchen dazu auf, ihre Botschaft klar zu formulieren.

Zunächst ist es richtig, daß mindestens Teile der Sharia nicht mit der deutschen Verfassung übereinstimmen. Aber wieso fühlt sich ein Präsident eines Verfassungsgerichtshofes überhaupt dazu berufen im Amte die Kirchen (welche meint er eigentlich?) zu einer klaren Formulierung ihrer Botschaft auzurufen?

Er [der Staat Anmerkung d. A.] dürfe „nur mit solchen Religionsgemeinschaften kooperieren und nur diejenigen fördern, welche die Grundlagen dieser Ordnung vorbehaltlos bejahen und stärken“.

Woher nimmt er die kühne Idee, daß ein säkularer Staat überhaupt mit Religionsgemeinschaften kooperieren muß? Es scheint als ob Herr Bertrams noch nie etwas von der Trennung von Staat und Kirche gehört hat.

Hier ist dem Staat zuzumuten, christliche Wertvorstellungen nicht nur zu tolerieren, sondern im Rahmen einer qualifizierten Partnerschaft aktiv zu unterstützen.

Diese Aussage schlägt dem Fass den Boden aus. Ein Verfassungspräsident gibt sich offen als Verfassungsfeind zu erkennen. Noch hat der Staat in den Schulen mindestens weltanschauliche Neutralität zu wahren, ganz bestimmt aber hat er nicht das Recht oder gar die Pflicht irgendwelche religiösen Wertvorstellungen zu unterstützten oder zu fördern.

Eine muslimische Lehrerin, die auf dem Tragen des islamischen Kopftuchs beharrt, bekennt sich deshalb nicht ohne Vorbehalt und widerspruchsfrei zu unserer Verfassung und unseren Werten

Dies ist die logische Konsequenz für jeden der den Inhalt des Korans als grundlegend erachtet, aber genau dasselbe trifft praktisch auch für alle anderen Religionsgemeinschafen zu. Die Inhalte der Bibel sind ebensowenig mit dem Grundgesetz vereinbar und somit bekennen sich auch Lehrkräfte durch das Tragen christlicher Symbole nicht widerspruchsfrei zu unserer Verfassung. Schlimmer aber, als eine Lehrerin die ein Kopftuch trägt oder ein Kreuz an der Halskette hat, ist ein Verfassungsrichter der die grundlegenden Prinzipien des Grundgesetzes nicht verstanden hat: Eine eklatante Fehlbesetzung im Amte.

Für Beschwerden stellt der Verfassungsgerichtshof folgende Adressen zur Verfügung:

Postanschrift: Verfassungsgerichtshof
für das Land Nordrhein-Westfalen
Postfach 6309
48033 Münster
 
Hausanschrift: Verfassungsgerichtshof
für das Land Nordrhein-Westfalen
Aegidiikirchplatz 5

48143 Münster
 
Telefon, Fax und E-Mail:
Zentrale: 0251-505-0
Fax: 0251-505-253
E-Mail: verfgh@ovg.nrw.de
Pressesprecher: 0251-505-255 (VROVG Dr. Lau)
Vertreter: 0251-505-381 (VROVG Dr. Schnell)
Fax Pressestelle: 0251-505-429
E-Mail Pressestelle: verfgh-pressestelle@ovg.nrw.de

  1. http://www.vgh.nrw.de/mitglied/betrams.htm
  2. Verfassungsrichter: Scharia in Teilen nicht mit Grundgesetz vereinbar
    http://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft.html?&news%5Bid%5D=2381&news%5Bimage%5D=1&news%5Baction%5D=detail
  3. http://www.vgh.nrw.de/vghnw.htm

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