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Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948/Artikel 19
Zensoren sind Verbrecher!
BPjM: Trusted Censorship
Christliche Werte — Neine Danke!

Provider lehnt Zensurmaßnahmen offiziell ab

von Globenaut am 13.7.09

Der Berliner Internet-Provider snafu von der Inter.net Germany GmbH hat heute erklärt [1], daß er bei seinen Kunden keine Zensurmaßnahmen vornehmen wird, weil er die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen für nicht zielführend hält. Auch wenn diese Aussage mehr symbolischer Natur ist, da niemand gezwungen ist (war), die voreingestellten DNS des Providers zu benutzen. Genaugenommen muß ein Provider kein DNS anbieten, denn seine Aufgabe ist es zunächst nur, einen Zugang zum Netz zur Verfügung zu stellen. Dafür wird aber kein DNS benötigt. DNS ist somit eine freiwillige (kundenfreundliche) Serviceleistung des Providers, ähnlich wie die Zurverfügungstellung von e-Mailadressen, wobei Letztere der Kundenbindung dient. Der Kunde hat bisher schon immer die Möglichkeit gehabt, ein DNS seiner Wahl zu benutzen.[2]

Dennoch ist die klare Stellungnahme des Providers ein Schritt in die richtige Richtung und es bleibt zu hoffen das Weitere folgen werden. Eine solch klare Aussage wäre auch von den großen Providen bereits im Vorfeld zu dem Sperrgesetz wünschenswert gewesen:

[...]
Unsere Meinung zu den aktuell angestrebten Maßnahmen ist:
a) Sie sind von der Art und Weise der Implementierung nicht geeignet, um sinnvoll gegen die Verbreitung oder den Konsum von Kinderpornographie vorzugehen.
Beispielsweise sind die geplanten Sperren mit einfachen technischen Mitteln umgehbar.
b) Sie stellen in der geplanten Form einen de-fakto unkontrollierbaren Zensurversuch von Internet-Inhalten dar. Durch die geforderte Geheimhaltung der Sperrlisten werden diese einer nachvollziehbaren Überprüfung entzogen.. Weiterhin ist nicht geklärt, wie verfahren wird, wenn nicht rechtskonforme Inhalte von einer Seite entfernt wurden. Hier fehlt es an einer geregelten Verfahrensweise - insbesondere an einer zeitnahen rechtsstaatlichen Prüfung durch einen Richter.
c) Sie führen zur Kriminalisierung Unschuldiger und hebeln das Prinzip der Unschuldsvermutung aus. Gelangt ein Nutzer versehentlich auf eine betroffene Seite (beispielsweise über einen Kurz-URL-Dienst, eine Spam-Mail, harmlose aber verlinkte Inhalte usw.) gerät er durch die Speicherung seiner IP-Adresse – automatisch unter Generalverdacht.
Folglich wird die Inter.net Germany GmbH keine Zensur (Seitensperrungen) bei Ihreren Kunden vornehmen (vgl. dazu: „Unser Fazit“).
[...]
Unser Fazit:
Blinder Aktionismus hilft bei der angesprochen Problematik nicht. Wir fordern statt einem überzogenen Vorgehen, ein rechtlich und auch verfassungsgemäß abgesichertes Vorgehen. Dies bedingt eine verbindliche Gesetzgebung und Rechtsprechung. Eine Zensur insbesondere ohne richterliche Überprüfung ist unseres Erachtens nicht mit dem Grundgesetz Artikel 5 Absatz 1 vereinbar. Es kann nicht sein, daß alleine das Bundeskriminalamt eine geheime Liste vermeintlich krimineller Seiten erstellt, welche dann durch die Provider zu sperren sind. Da diese Kataloglisten geheim sind, ist hier der Öffentlichkeit, die Kontrolle über die Rechtmäßigkeit der Sperrungen entzogen. Somit sind es dann gerade die staatlichen Behörden, die ohne jedwede Kontrolle zensieren können. Gerade dadurch ist natürlich nicht zu verhindern, daß auch andere Inhalte der Zensur anheim fallen. Bei solch einer Vorgehensweise bleiben jedoch die Server, auf denen Kinderpornos tatsächlich liegen, unangetastet (nur der Zugang wird „erschwert“ nicht aber die verwerflichen Inhalte gelöscht). Auch die personenbezogene Datenspeicherung, nur auf einen nicht zweifelsfreien Verdacht hin, stellt unseres Erachtens nach, einen groben Verstoß gegen den Datenschutz dar und öffnet wiederum jedem Mißbrauch das Tor. Auch die ungeheuerliche Pauschalisierung der Bundesregierung ist an Polemik nicht zu überbieten. Jeder auch noch so berechtigte Einwand an der getroffenen Vorgehensweise wird abgeschmettert. Er wird damit erschlagen, daß jede Kritik an den halbherzigen, löcherigen, wenig fundierten und vermeintlich auch relativ unwirksamen Maßnahmen - einer Zustimmung und Billigung zur Kinderpornographie gleichkommt. Diese pauschalisierte Stigmatisierung der Provider ist nicht nutzbringend und wir distanzieren uns ausdrücklich von diesem Vorwurf.

  1. INTERNET-SPERREN
    http://www.snafu.de/component/content/article/109-wartungsarbeiten/214-internet-sperren.html
  2. Anleitung zur Konfiguration der DNS-Einstellungen
    http://www.ccc.de/censorship/dns-howto/
  3. http://www.zensurprovider.de/

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