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Spam muß akzeptiert werden: bequeme und kostengünstige Werbemethode

von Globenaut am 28.9.05

Nach einer Meldung des Heise-Newstickers hat das Amtsgericht Dresden (Az. 114 C 2008/05 vom 29.07.2005) eine eventuell bahnbrechende Urteilsbegründung [1] abgeliefert:

„Da das Aussortieren nicht bestellter Reklame weniger als zehn Sekunden in Anspruch nehme, kann der Empfänger nicht den Erlass einer einstweiligen Verfügung dagegen verlangen. Dies hat das Amtsgerichts (AG) Dresden entschieden (Az. 114 C 2008/05). Laut AG überwiege das Interesse des Versenders an der ‚bequemen und kostengünstigen Werbemethode’, sodass die geringe Störung des Betriebsablaufes beim Account-Inhaber hinzunehmen sei. Auch könne dem Empfänger zugemutet werden, dass er dem Versender eine kurze E-Mail mit der Bitte schickt, ihn aus dem Verteiler zu löschen.“

Die Urteilsbegründung wird dem Tal der Ahnungslosen vollkommen gerecht:

Wenn ein höheres Gericht dieses Urteil wegen seiner Begründung nicht kassiert, wirkt dies wie ein Freibrief zum spammen (= jegliche unverlangt zugesendete Werbung!).

Irgendwie muß in Dresden ein schlechtes Klima herrschen, erst stirbt eine Abgeordnete ein paar Tage vor der Wahl, jetzt läuft ein Amtsrichter Amok. Egal ob der Einzelfall berechtigt ist oder nicht, aber hier dürften wohl bei der Begründung die Amtsschimmel endgültig durchgegangen sein.

Das Amtsgericht hat zwar nur eine kleine Webseite [2, 3], aber dort ist keine e-Mailadresse für Anfragen angegeben. Immerhin eine wirkungsvolle Mehtode um sich vor Spam zu schützen, aber vielleicht wurde sie auch nur vergessen. Dafür läßt sich auf der Kontaktseite [4] folgender Hinweis entnehmen:

„Der Freistaat Sachsen ist seit dem 13.5.1996 online.
Über Anregungen und Empfehlungen freuen wir uns.“
Herausgeber: Sächsische Staatskanzlei
Herr Dr. Thomas Raabe
Email info@sk.sachsen.de

Eine Anregung hätte ich sofort: Das Amtsgericht Dresden benötigt nicht nur dringend eine eigene e-Mailadresse, sondern diese ist geradezu unverzichtbar für die Fortbildung der Richter. Außerdem wurde ja festgestellt hat, daß „das Interesse des Versenders an der bequemen und kostengünstigen Werbemethode“ überwiegt. Auch Richter benötigen neue Roben und sicher auch V1agra sowie andere Stärkungs- und Verlängerunsmittel.

Da gibt sich nun ein guter Teil der Internetnutzer Mühe sich mit Filtern gegen den Spam und das Ausspionieren [5, 6, 7] der Marketingfuzzies zu schützen und dann eine solche Urteilsbegründung. Deutschland Deine Behörden.

  1. Amtsgericht erklärt unverlangte E-Mail-Werbung an Anwälte für zulässig (28.09.2005)
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/64395
  2. Amtsgericht Dresden
    http://www.justiz.sachsen.de/gerichte/homepages/agdd/
  3. Amtsgericht Dresden
    http://www.justiz.sachsen.de/smj/sites/gericht/939.htm
  4. Kontakt zur Staatskanzlei
    http://www.sachsen.de/de/kontakt/index.html
  5. Werbeblocker — Werbefirmen & ‚Dialer’ auf der ‚Schwarzen Liste’
    http://WWW.Anmibe.DE/Tipps & Tricks/Werbeblocker.shtml
  6. http://pgl.yoyo.org/adservers/
  7. Spyware Blacklist
    http://www.geocities.com/spywarekilla/spyware_blacklist.html
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